Allgemeine Geschäftsbedingungen von FI-LO MOVIES
Fin Erik Eckhoff
Geschäftsbezeichnung: FI-LO MOVIES
Albinusstraße 29a
21481 Lauenburg, Deutschland
E-Mail: eckhoff@filo-movies.com
Stand: 21. Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
Fin Erik Eckhoff, handelnd unter FI-LO MOVIES – nachfolgend
„FI-LO MOVIES“ – und seinen Kunden über Fotografie, Videoproduktion,
digitales Consulting, Webdesign und Entwicklung.
Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber
Unternehmern. Verbraucher sind natürliche Personen, die überwiegend
zu privaten Zwecken handeln. Unternehmer handeln bei Vertragsschluss
in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende
Geschäftsbedingungen unternehmerischer Kunden gelten nur, wenn
FI-LO MOVIES ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande, beispielsweise
durch Annahme eines Angebots per E-Mail, elektronische Bestätigung,
Vertragsunterzeichnung oder persönliche Vereinbarung.
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das vereinbarte Angebot,
die Leistungsbeschreibung und ergänzende individuelle Vereinbarungen.
Dazu gehören insbesondere die Arbeitsergebnisse, Termine, Preise,
Nutzungsrechte und gegebenenfalls enthaltene Korrekturschleifen.
Angebote sind innerhalb einer darin genannten Annahmefrist verbindlich,
sofern sie nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet werden.
Ohne angegebene Frist gelten die gesetzlichen Regelungen.
3. Durchführung der Leistungen
FI-LO MOVIES erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und
entsprechend der Leistungsbeschreibung.
Bei Fotografie, Videoproduktion und gestalterischen Arbeiten besteht
innerhalb der vereinbarten Vorgaben ein kreativer Gestaltungsspielraum.
Vereinbarte Referenzen, Stilvorgaben und Qualitätsmerkmale bleiben
verbindlich.
Bei Beratungsleistungen schuldet FI-LO MOVIES die vereinbarte
fachgerechte Beratung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg,
eine bestimmte Reichweite oder eine bestimmte Suchmaschinenplatzierung
wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
FI-LO MOVIES darf geeignete Dienstleister zur Vertragserfüllung
einsetzen, soweit keine persönliche Leistung vereinbart ist.
Die Verantwortung für die geschuldete Leistung bleibt bei
FI-LO MOVIES.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für das Projekt vereinbarten Informationen,
Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit. FI-LO MOVIES
teilt mit, welche Mitwirkung bis zu welchem Zeitpunkt benötigt wird.
Der Kunde darf nur Materialien zur Verwendung überlassen, für deren
vereinbarte Nutzung er die erforderlichen Rechte besitzt. Dies
betrifft beispielsweise Texte, Bilder, Videos, Musik, Logos
und Schriften.
Wer Genehmigungen für Drehorte sowie Einwilligungen oder sonstige
erforderliche Rechtsgrundlagen für Aufnahmen und Veröffentlichungen
beschafft, wird projektbezogen vereinbart. Eigene gesetzliche
Pflichten von FI-LO MOVIES bleiben bestehen.
Verzögert sich die Leistung durch fehlende Mitwirkung, informiert
FI-LO MOVIES den Kunden über die Auswirkungen und stimmt einen
angepassten Ablauf ab. Gesetzliche Ansprüche wegen unterlassener
Mitwirkung bleiben unberührt. Zusätzliche Leistungen werden vor
ihrer Beauftragung hinsichtlich Umfang und Vergütung abgestimmt.
5. Änderungen und Korrekturen
Die vereinbarte Vergütung umfasst die beschriebenen Leistungen
und ausdrücklich eingeschlossenen Korrekturschleifen.
Änderungswünsche, die den vereinbarten Umfang erweitern oder bereits
freigegebene Vorgaben ändern, können zusätzliche Kosten und
Terminänderungen verursachen. FI-LO MOVIES informiert darüber vorab.
Die Umsetzung erfolgt nach Zustimmung des Kunden.
Die Beseitigung von Mängeln ist keine kostenpflichtige Zusatzleistung
und wird nicht auf vereinbarte Korrekturschleifen angerechnet.
6. Termine und Durchführungshindernisse
Vereinbarte verbindliche Termine sind einzuhalten. Als voraussichtlich
oder unverbindlich bezeichnete Termine dienen der Planung.
Bei absehbaren Verzögerungen informiert FI-LO MOVIES den Kunden
unverzüglich über die Ursache und die voraussichtlichen Auswirkungen.
Können Außenaufnahmen wegen ungeeigneter Witterung oder vergleichbarer
Umstände nicht sicher oder vertragsgemäß durchgeführt werden, stimmen
die Parteien nach Möglichkeit einen Ersatztermin ab. Zusätzliche
Kosten entstehen nicht automatisch, sondern nur aufgrund einer
Vereinbarung oder eines gesetzlichen Anspruchs.
Gesetzliche Rechte bei Verzug, Unmöglichkeit oder sonstigen
Leistungsstörungen bleiben unberührt.
7. Preise und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern sind
die angegebenen Preise Gesamtpreise.
Soweit die jeweilige Leistung nach § 19 UStG steuerfrei ist,
wird keine Umsatzsteuer berechnet oder gesondert ausgewiesen.
Eine gegebenenfalls abweichende steuerliche Behandlung, insbesondere
bei grenzüberschreitenden Leistungen, wird im Angebot berücksichtigt.
Reise-, Übernachtungs-, Lizenz-, Material- und sonstige Nebenkosten
werden nur zusätzlich berechnet, wenn dies vorab vereinbart wurde.
Zahlungen erfolgen nach dem vereinbarten Zahlungsplan, beispielsweise
nach Projektfortschritt oder nach vollständiger Leistung.
Ohne abweichende Vereinbarung ist eine Rechnung innerhalb von
7 Tagen nach ihrem Zugang zu bezahlen, jedoch nicht
vor Eintritt der gesetzlichen Fälligkeit. Bei Werkleistungen setzt
diese grundsätzlich die Abnahme voraus. Soweit bei Verbraucherverträgen
über digitale Produkte gesetzlich die Bereitstellung an die Stelle
der Abnahme tritt, ist diese maßgeblich.
Gesetzliche Rechte auf Abschlagszahlungen bleiben bestehen.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Schlussrechnung angerechnet.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte
des Kunden bleiben unberührt.
8. Übergabe und Abnahme
Arbeitsergebnisse werden in den vereinbarten Formaten und über
den vereinbarten Übermittlungsweg bereitgestellt.
Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, prüft der Kunde
das fertiggestellte Werk und erklärt die Abnahme, wenn es
vertragsgemäß hergestellt wurde. Unwesentliche Mängel berechtigen
nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Eine Abnahme durch Fristablauf richtet sich ausschließlich nach
den gesetzlichen Voraussetzungen. Bei Verbrauchern gehört dazu
insbesondere der gesetzlich vorgeschriebene gesonderte Hinweis
in Textform.
Soweit bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte die
gesetzlichen Regeln zur Bereitstellung gelten, wird keine zusätzliche
Abnahme als Voraussetzung für die gesetzlichen Kundenrechte verlangt.
9. Nutzungsrechte und Ausschluss von Rohmaterial
Umfang, Dauer, Gebiet und gegebenenfalls Ausschließlichkeit der
Nutzungsrechte ergeben sich aus dem Angebot oder der individuellen
Vereinbarung.
Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Kunde ein einfaches
Nutzungsrecht in dem Umfang, der für den bei Vertragsschluss
zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist.
Mit Bereitstellung dürfen die Ergebnisse im vereinbarten Umfang
genutzt werden. Entwürfe und ausdrücklich als Vorschau gekennzeichnete
Zwischenstände dienen zunächst der Prüfung und Abstimmung.
Bei Foto- und Videoproduktionen werden ausschließlich die vereinbarten
final bearbeiteten Ergebnisse in den vereinbarten Ausgabeformaten
übergeben. RAW-Dateien, unbearbeitete Foto-, Video- und
Audioaufnahmen sowie offene Schnitt- und Projektdateien gehören
nicht zum Leistungsumfang und werden nicht herausgegeben.
Individuell getroffene abweichende Vereinbarungen haben Vorrang.
Dieser Ausschluss betrifft Foto- und Videoproduktionen.
Bei Webdesign und Entwicklung richtet sich die Übergabe von
Quellcode, bearbeitbaren Dateien, Dokumentationen und Zugängen
nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Bestandteile, die für
den vereinbarten Betrieb oder eine zugesagte Weiterbearbeitung
erforderlich sind, werden nicht durch einen pauschalen Ausschluss
von Arbeitsdateien vorenthalten.
Für eingebundene Drittinhalte und Software können gesonderte
Lizenzbedingungen gelten. FI-LO MOVIES informiert vor Vertragsschluss
über für die vorgesehene Nutzung wesentliche Einschränkungen und
zusätzliche Lizenzkosten.
Eine Veröffentlichung von Kundenergebnissen, Namen oder Logos
durch FI-LO MOVIES zu Werbe- oder Referenzzwecken bedarf einer
gesonderten Erlaubnis. Erforderliche Rechte abgebildeter Personen
bleiben zu beachten.
10. Besondere Regelungen für Websites und Entwicklung
Der vereinbarte Funktionsumfang, technische Anforderungen,
unterstützte Systeme sowie gegebenenfalls Hosting, Domainverwaltung
und Wartung werden im Angebot beschrieben.
Laufender Betrieb, zusätzliche Weiterentwicklung, redaktionelle Pflege
und Support sind nur geschuldet, soweit sie vereinbart wurden.
Gesetzliche Mängelrechte und gesetzlich erforderliche Aktualisierungen
bleiben davon unberührt.
Kostenpflichtige Dienste, Abonnements und Lizenzen Dritter werden
dem Kunden vor ihrer Beauftragung einschließlich der bekannten
laufenden Kosten mitgeteilt.
Der Kunde stellt die von ihm zu liefernden rechtlichen und
redaktionellen Inhalte bereit. Eine rechtliche Prüfung dieser
Inhalte ist nur Gegenstand einer gesonderten, rechtlich zulässigen
Beauftragung. Die Verantwortung von FI-LO MOVIES für die vereinbarte
technische Umsetzung bleibt bestehen.
11. Mängelrechte und digitale Produkte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Der Kunde wird gebeten, festgestellte Mängel möglichst konkret
mitzuteilen, damit diese geprüft und behoben werden können.
Gesetzliche Ansprüche gehen nicht allein deshalb verloren,
weil eine solche Mitteilung nicht unverzüglich erfolgt.
Bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte gelten insbesondere
die gesetzlichen Anforderungen an Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit
und erforderliche Aktualisierungen. Diese werden durch den Ausschluss
einer zusätzlich buchbaren Wartung nicht eingeschränkt.
12. Absage, Verschiebung und Kündigung
Wünsche zur Absage oder Verschiebung eines Projekts oder Termins
sollen möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.
Eine Terminverschiebung erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen.
Ist keine Einigung möglich, gelten die bestehenden Vereinbarungen
und gesetzlichen Rechte.
Bei Werkverträgen kann der Kunde den Vertrag nach den gesetzlichen
Bestimmungen vor Fertigstellung kündigen. Die Abrechnung richtet
sich nach § 648 BGB. Dabei werden insbesondere ersparte Aufwendungen
und anzurechnender anderweitiger Erwerb berücksichtigt.
Für Dienstverträge gelten die vereinbarten Laufzeiten und
die gesetzlichen Kündigungsrechte.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
Ein gesetzlicher Widerruf wird nach den Widerrufsvorschriften
abgewickelt und nicht als kostenpflichtige Stornierung behandelt.
13. Haftung
FI-LO MOVIES haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FI-LO MOVIES bei Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht. Das ist eine Pflicht, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften,
übernommener Garantien oder arglistig verschwiegener Mängel bleibt
unberührt. Diese Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche
Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FI-LO MOVIES.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen, die ihnen
im Rahmen des Projekts als vertraulich mitgeteilt werden oder
erkennbar vertraulich sind, vertraulich. Gesetzliche
Offenlegungspflichten bleiben bestehen.
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften
verarbeitet. Weitere Informationen enthält die gesonderte
Datenschutzerklärung von FI-LO MOVIES.
Soweit FI-LO MOVIES personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden
verarbeitet und hierfür eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
erforderlich ist, schließen die Parteien diese vor Beginn der
entsprechenden Verarbeitung.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches
Widerrufsrecht zustehen.
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, stellt FI-LO MOVIES vor
Vertragsschluss eine zum jeweiligen Vertrag passende
Widerrufsbelehrung und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular bereit.
Diese AGB enthalten weder einen Verzicht auf das Widerrufsrecht
noch eine Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn.
Erforderliche Erklärungen werden gesondert eingeholt.
16. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleibt der Schutz
zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts
erhalten, soweit diese nach dem anwendbaren internationalen
Privatrecht maßgeblich sind.
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein,
bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle
unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
